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Veröffentlicht am 18­.03.2026

17.3.2026 - Süddeutsche Zeitung

Leserbrief „Bzgl. Kirchenaustritt‘

Leserbrif zum Artikel "EU-Urteil: Kirchenaustritt reicht nicht zur Kündigung"

sehe ich ein großes Versäumnis in der Berichterstattung, auch hier in der SZ. Sie ist leider sehr eindimensional und mit dem Begriff ‚Kirchenaustritt‘ populistisch vereinfachend. Der Sache selbst wird diese Berichterstattung nicht gerecht!
Da wäre zunächst der Begriff ‚Kirche‘. Dieser ist mehrdeutig: Er beinhaltet die ‚Institution Kirche‘ (von vor Ort bis zum Vatikan), das Gebäude oder die ‚Anstalt öffentlichen Rechts mit Steuererhebungsbefugnis‘ und – last but not least – Kirche als Gemeinschaft aller getauften Gläubigen. Wenn jemand ‚aus der Kirche austritt‘, ist das aufgrund der deutschen Besonderheit des Steuerrechts lediglich der Austritt aus der ‚Steuergemeinschaft‘. Damit zu unterstellen, man sei aus der Gemeinschaft der Gläubigen ausgetreten, ist infam und diskriminierend.
Es gibt leider keine Statistik darüber, wie viele dieser ‚Ausgetretenen‘ trotzdem kirchlichen Gruppierungen Spenden zukommen lassen oder sich in kirchennahen Gruppen engagieren. Dass auch die Dt. Bischofskonferenz bis heute trotz aller unsäglichen Machenschaften sexualisierter Gewalt diese Gruppe der ‚Kirchensteuer-Verweigerer‘ mit ‚Service-Verweigerung‘ so behandelt, als wären sie exkommuniziert, ist in dieser populistischen Vereinfachung ein Skandal. Bischof Wilmer als neuer Vorsitzender der DBK macht es mit seinen Äußerungen zur jüngsten Kirchenstatistik nicht besser.“

Christoph Schomer

Zuletzt geändert am 18­.03.2026