Frauen und katholische Kirche
Ein Plädoyer gegen Diskriminierung und Entrechtung
Inhalt:
- Einleitung
- Vorkonziliares Frauenbild
- Pacem in terris. - Menschenrechte für Frauen
- Die Positionen von "Gaudium et spes" und "Lumen gentium"
- Reaktionen auf das Buch «Wir schweigen nicht länger!»
- Die Diskussion in der nachkonziliaren Zeit
- Synoden zur innerkirchlichen Stellung der Frau
- Der Wandel des Frauenbildes in der kath. Kirche jenseits der Amtskirche
- Das Frauenbild im Bistum Fulda
- Abschließende Bemerkungen
1. Einleitung
Das Thema «Frau und Kirche», so schreibt die promovierte katholische Theologin Ida Raming, war in den frühen sechziger Jahren noch in keiner Weise virulent. Das ergab eine «Umfrage zum Konzil» der Zeitschrift Wort und Wahrheit (1961): Von den 81 Personen, die an der Umfrage beteiligt waren, waren nur fünf Frauen. Eine davon (Ida Friederike Görres) lehnte die Behandlung der Frauenfrage im Konzil ab, zwei weitere erwähnten sie gar nicht.
2. Vorkonziliares Frauenbild
Die in den frühen sechziger Jahren des 20. Jahrhunderts von römisch-katholischen Frauen erstmalig' in offizieller Form (in Konzilseingaben) artikulierte Frage und Forderung nach der Frauenordination traf auf ein Frauenbild, das von der Vorstellung der Zweitrangigkeit, des Minderwertes und der Unfreiheit der Frau geprägt war. Die Spuren der mehr als tausendjährigen Unterdrückung der Frau im Christentum, so Ida Raming, waren noch allenthalben spürbar, besonders in der von diesen Traditionen stark geprägten katholischen Welt. Die Forderung nach Unterordnung der Frau unter den Mann in Ehe, Familie und Gesellschaft wurde in kirchenamtlichen Verlautbarungen mit entsprechenden Bibelstellen aus den antiken «Haustafeln» (vgl. Kol 3,18-41; Eph 5,22--6,9 u.a.) begründet und als «Gottesordnung» propagiert: «Gott selber» hat die Frau «in der Natur- und Gnadenordnung dieser Autorität unterstellt». Nach dem Zweiten Weltkrieg wird die Pflicht zur Unterordnung der Frau in offiziellen kirchlichen Dokumenten zwar zunehmend vermieden. Dennoch ist die innerkirchliche Vorstellung deutlich von der Vorherrschaft des Mannes über die Frau geprägt.
So erklärt Pius XII. im Jahre 1956, zwischen den Geschlechtern herrsche «eine vollkommene Gleichheit in den grundlegenden persönlichen Werten», aber sie hätten «verschiedene Funktionen» und darum auch «verschiedenartige Rechte und Pflichten». Der Frau sei aufgrund von Gen 1,28 «an sich kein menschliches Betätigungsfeld versagt», allerdings «stets in Unterordnung unter die primären Funktionen, die ihr von der Natur selbst vorgeschrieben» würden.' Als «primäre Funktionen» der Frau gelten Mutterschaft und Hausarbeit; entsprechend sind die grundlegenden Typen bzw. Ausprägungen der Frau: Ehefrau und Mutter, im religiösen Bereich: Ordensfrau und Jungfrau. Die moderne berufstätige Frau in der profanen Gesellschaft, deren Betätigungsfeld sich stetig erweitert, existierte) im Horizont der katholischen Amtsträger nicht. Sie galt eher als «entartet», als nicht konform mit ihrer weiblichen Bestimmung.
In diesem innerkirchlichen Klima wurde erstmals öffentlich und mit Nachdruck der Forderung nach der Frauenordiantion von Gertrud Heinzelmann erhoben. Während der Arbeit an ihrer Dissertation zu staatskrichenrechtlicher Thematik war die Katholikin und promovierte Schweizer Juristin Gertrud Heinzelmann auf frauenfeindlich Aussagen der Krichenväter gestoßen. Dies war Anlaß für sie eine entsprechende umfangreiche Eingabe an die vorbereitenden Konzils Kommission. In diesem Zusammenhang entstand ihr Buch: Wir schweigen nicht länger, das den Text der Konzilseingabe enthält. Anlaß zur Hoffnung gab Papst Johannes XXIII., der das zweite Vatikanische Konzil (1962 1965) in der Absicht einberufen hatte, den Dialog mit der modernen Welt nach Kräften anstreben, sich also um ein «aggiornamento» bemühen.
3. Pacem in terris. - Menschenrechte für Frauen
Schon vor Erscheinen des Buches, so betont Ida Ramning, hatte der Konzilspapst Johannes XXIII. durch seine Enzyklika Pacem in terris (1963) der sich keimhaft entwickelnden innerkirchlichen Frauenbewegung einen starken Impuls gegeben. Leitgedanke dieses Lehrschreibens ist, daß die unbedingte Anerkennung der Personwürde eines jeden Menschen, die in der Gottebenbildlichkeit von Frau und Mann grundgelegt ist, Voraussetzung für ein geordnetes menschliches Zusammenleben in Wahrheit, Gerechtigkeit, Frieden und Freiheit ist. Aus der Natur des Menschen, d. h. aus seiner Menschenwürde, ergeben sich unabdingbare Rechte und Pflichten, unabhängig von Geschlecht, Rasse, wirtschaftlicher oder sozialer Stellung.
Erstmalig in einem päpstlichen Lehrschreiben wird die Frau als Subjekt und Trägerin von Menschenrechten wahrgenommen; denn Johannes XXIII. wertet die Emanzipationsbewegung der Frau als zu beachtendes «Zeichen der Zeit» - sie wird damit zum ersten Mal in der Geschichte des Papsttums positiv gewertet: «Die Frau, die sich ihrer Menschenwürde heutzutage immer mehr bewußt wird, ist weit davon entfernt, sich als seelenlose Sache oder als bloßes Werkzeug einschätzen zu lassen; sie fordert vielmehr, daß sie sowohl im häuslichen Leben wie im Staat Rechte und Pflichten hat, die der Würde der menschlichen Person entsprechend Zwar werden aus dieser Feststellung noch keine direkten Folgerungen im Hinblick auf die Stellung der Frau in der Kirche gezogen. Folgende Aussagen sind aber uneingeschränkt auf Frauen - auch im kirchlichen Bereich - anzuwenden; denn die Menschenwürde ist eine, gleich bei beiden Geschlechtern und grundgelegt durch die «Gleichheit in der einen menschlichen, vernünftigen Natur, die eine geschlechtsspezifische Unterordnung der Frau ausschließt», - ihre Anerkennung kann und darf nicht etwa auf den «profanen» Bereich eingeschränkt werden: «Darüber hinaus haben die Menschen das unantastbare Recht, jenen Lebensstand zu wählen, den sie vorziehen: daß sie eine Familie gründen, in der Mann und Frau gleiche Rechte und Pflichten haben, oder daß sie das Priestertum oder den Ordensstand ergreifen können.» Dem liegt das Prinzip zugrunde, «daß jeder Mensch das Verfügungsrecht über seine Person hat». «Wenn also in einem Menschen das Bewußtsein seiner Rechte entsteht, muß in ihm auch notwendig das Bewußtsein seiner Pflichten entstehen, so daß, wer bestimmte Rechte hat, zugleich auch die Pflicht hat, sie als Zeichen seiner Würde zu beanspruchen, in den übrigen Menschen aber die Pflicht, diese Rechte anzuerkennen und hochzuschätzen.»
4. Die Positionen von "Gaudium et spes" und "Lumen gentium"
Ida Raming weist im Weiteren darauf hin, daß in der Pastoralkonstitution Gaudium et spes (Nr. 29) die grundlegende Gleichheit aller Menschen und die daraus resultierende Anerkennung der Menschenrechte hervorgehoben wird: «Da alle Menschen eine geistige Seele haben und nach Gottes Bild geschaffen sind, da sie dieselbe Natur und denselben Ursprung haben, da sie, als von Christus Erlöste, sich derselben göttlichen Berufung und Bestimmung erfreuen, darum muß die grundlegende Gleichheit aller Menschen immer mehr zur Anerkennung gebracht werden. Gewiß, was die verschiedenen physischen Fähigkeiten und die unterschiedlichen geistigen und sittlichen Kräfte angeht, stehen nicht alle Menschen auf gleicher Stufe. Doch jede Form einer Diskriminierung in den gesellschaftlichen und kulturellen Grundrechten der Person, sei es wegen des Geschlechts oder der Rasse, der Farbe, der gesellschaftlichen Stellung, der Sprache oder der Religion, muß überwunden und beseitigt werden, da sie dem Plan Gottes widerspricht. Es ist eine beklagenswerte Tatsache, daß jene Grundrechte der Person noch immer nicht unverletzlich gelten; wenn man etwa der Frau das Recht der freien Wahl des Gatten und des Lebensstandes oder die gleiche Stufe der Bildungsmöglichkeit und Kultur, wie sie dem Mann zuerkannt wird, verweigert.» In ähnlicher Weise betont die Konstitution über die Kirche Lumen gentium (Nr. 32, Abs. 2) die Gleichheit und Einheit aller Glieder des «Gottesvolkes» - der Kirche: «Eines ist also das auserwählte Volk Gottes: «Ein Herr, ein Glaube, eine Taufe (Eph 4,5); gemeinsam die Würde der Glieder aus ihrer Wiedergeburt in Christus, gemeinsam die Gnade der Kindschaft, gemeinsam die Berufung zur Vollkommenheit, eines ist das Heil, eine die Hoffnung und ungeteilt die Liebe. Es ist also in Christus und in der Kirche keine Ungleichheit aufgrund von Rasse und Volkszugehörigkeit, sozialer Stellung oder Geschlecht, denn <es gilt nicht mehr Jude und Grieche, nicht Sklave und Freier, -nicht Mann und Frau; denn alle seid ihr einer in Christus Jesus (Gal 3,28; vgl. Kol 3,11).»
Die inhaltliche Übereinstimmung dieser Aussagen mit der zuvor veröffentlichten Enzyklika Johannes' XXIII. Pacem in terris (1963) in bezug auf die Menschenrechte als Norm und ihre Anwendung auf Frauen ist unverkennbar. Als biblische Grundlage für die Menschenrechte wird Gal 3,28 (Aufhebung der Unterschiede zwischen Mann und Frau in Christus) zitiert. Aber obwohl diese programmatischen Erklärungen mehrere wichtige Anknüpfungspunkte und Voraussetzungen für die Überwindung der schwerwiegenden innerkirchlichen Diskriminierung von Frauen, ihres Ausschlusses von allen Weiheämtern aufgrund des weiblichen Geschlechts, enthalten, werden daraus keinerlei diesbezügliche Reformen abgeleitet, ja noch nicht ein- mal in Aussicht gestellt. Allenfalls kommt eine Reform der Stellung der Frau im Laienstand ins Blickfeld der Konzilsväter.
Aus alldem wird deutlich, daß das Zweite Vatikanische Konzil zwar eine «Versöhnung» des Katholizismus mit den demokratischen, liberalen Prinzipien der säkularen Gesellschaft erreichte, aber den «Binnenraum» der Kirche gleichzeitig von diesen Prinzipien ausnahm.
Ida Ramning faßt zusammen: Die Frau als gleichwertiges Mitglied der Kirche mit dem Anspruch auf volle Anerkennung ihrer Personwürde als Mensch und Christin und auf uneingeschränkte Gleichberechtigung in der Kirche - stand außerhalb des Denk- und Vor- stellungshorizonts fast aller Konzilsväter, das zeigen auch Sprache und Metaphorik der Konzilsdokumente auf eindringliche, für feministisches Empfinden unerträgliche Weise. Vielfach ist von «Söhnen der Kirche» und von «Brüdern» die Rede, wo doch alle Glieder der Kirche, Frauen und Männer, im Blick sein müßten, - von «Annahme an Sohnes Statt», von «Söhnen Gottes» (z.B. LG Nr. 2,3,11,14 u.ä.).
5. Reaktionen auf das Buch «Wir schweigen nicht länger!»
Durch die Konzilseingabe von Gertrud Heinzelmann und ihr Buch: "Wir schweigen nicht länger", so berichtet Ida Raming, gewann das Thema «Frau und Kirche» in der letzten Phase des Konzils sichtlich an Aktualität. Als Reaktion auf das Buch erschienen mehrere Artikel, die diese feministische Initiative befürworteten. Restaurative Kreise im Vatikan holten daher zu einem Gegenschlag gegen die Bestrebung für eine Öffnung des Priesteramtes für Frauen aus. Unter ausdrücklichem Hinweis auf «Wir schweigen nicht länger!», allerdings bezeichnenderweise ohne nähere bibliographische Angaben, veröffentlichte der Osservatore Romano noch vor Konzilsende eine ganze Artikelserie zum Thema-«La donna c il Sacerdozio». Autor war der traditionalistische Franziskanerpater Gino Concelti. Bereits aus seinen (auch heute noch sehr aufschlußreichen) einleitenden Bemerkungen wird deutlich, daß die Bestrebung für die Frauenordination nicht nur genau und mit Mißtrauen im Vatikan beobachtet wurde, sondern in herabwürdigender Form als irrig abgeurteilt wird.
Die dann folgende scharfe Ablehnung des Priestertums der Frau beruht auf einer - ohne jede zeitgeschichtlich kritische Analyse zusammengestellten - Sammlung von Texten aus der Tradition, die die Unterordnung der Frau unter den Mann fordern und nach Concetti letztlich auf eine Anordnung Jesu Christi zurückzuführen sind. Seine Folgerung lautet: «Christus hätte Frauen auswählen können, wenn er dies gewollt hätte (... ), um sie zur priesterlichen Würde zu erheben. Er hat dies nicht deshalb nicht getan, um eine menschliche Tradition seiner Umgebung zu beachten, sondern um die Schöpfungsordnung und den Heilsplan zu respektieren, welche beide die Vorherrschaft des Mannes erfordern-. des alten Adam und des neuen Christus ... »
6. Die Diskussion in der nachkonziliaren Zeit
In der Theologischen Lehre der frühen sechziger Jahre, so fährt Ida Raming fort, waren nur Männer tätig, sämtlich Priester. In ihren Vorlesungen vertraten sie fast ausnahmslos ein völlig überholtes Frauenbild- die Frau als «Hintergrundsgestalt», als unfähig für die Politik, für Naturwissenschaften, erst recht für das Priesteraint bzw. die «Kanzel». Biblische Texte, wonach die Frau lediglich «Abglanz des Mannes» ist (vgl. 1 Kor 11,7), die sich «in aller Unterordnung belehren lassen» soll (vgl. 1 Tim 2,12), wurden für bare Münze genommen, galten als «gottgewollte Ordnung». Als Lebensperspektiven für Frauen wurden Ehe und gottgeweihte Jungfräulichkeit in der Dogmatikvorlesung angeboten. Den studierenden Männern stand eine ungleich größere Wahlfreiheit offen: Für sie kam der gesamte kirchliche Amtsbereich selbstverständlich und unhinterfragt hinzu.
Bereits zu Beginn der sechziger Jahre protestierte die Diplomtheologin Iris Müller, damals noch Promovendin, öffentlich gegen diese diskriminierenden Auffassungen in den Lehrveran- staltungen. Im Rückblick schreibt sie darüber: «Was ich in den Vorlesungen zur Wertung der Frau hörte (...), empfand ich als schockierend. Ich suchte daher den damaligen Professor für Ökumenische Theologie auf (... ). Die Antwort, die er mir auf meine Frage gab, weshalb Frauen in der katholischen Kirche nicht ordiniert werden können, erschütterte mich zutiefst. Er argumentierte: Da der Mann keine Kinder gebären könne, habe er als Ausgleich dafür das Privileg, an den Altar treten zu dürfen, die Frau habe dagegen das Privileg der Mutterschaft.» Ihren Widerstand gegen die religiös verbrämte frauenfeindliche Struktur der Kirche und ihre freimütige Kritik brachte sie in schwere existentielle Bedrängnisse; man drohte ihr zum Beispiel mit dem Verlust ihres Stipendiums, auf das sie als Flüchtling aus der DDR dringend angewiesen war.
Ida Raming berichtet, daß auch sie an der fehlenden Freiheit für Frauen in ihrem von kirchlichen Normen geprägten Leben - an ihrem Ausgeschlossensein von geistlichen Ämtern, nur wegen des weiblichen Geschlechts gelitten habe. Ihre persönlichen Leiderfahrung als Frau in der römisch-katholischen Kirche war für sie die Triebfeder, sich für die Überwindung der frauenfeindlichen kirchlichen Strukturen einzusetzen, die sich vor allem im Ausschluß der Frau von den Weiheämtern konkretisieren. Mit dieser Zielsetzung gelang es ihr noch vor Abschluß des Zweiten Vatikanischen Konzils einen Kirchenrechtler für die Betreuung einer Dissertation über den Ausschluß der Frau vom Priesteramt und seine rechtshistorischen sowie dogmatischen Grundlagen zu gewinnen. Das war in der damaligen Situation eine große Seltenheit.
Bei ihren Untersuchung konnte sie nur auf wenige einschlägige Arbeiten zurückgreifen. Lediglich eine einzige kritisch-analytische, maschinenschriftliche Dissertation zum Priesteramt der Frau lag vor. Es handelte sich dabei um die unter der Leitung von Karl Rahner verfaßte Arbeit von Haye van der Meer SJ. Wenn überhaupt, wollte Karl Rahner eine Veröffentlichung dieser Arbeit erst nach dem Konzil gestatten, um Repressionen seitens des kirchlichen Lehramtes zu vermeiden." Die Dissertation wurde schließlich 1969 unter dem Titel «Priestertum der Frau? Eine theologiegeschichtliche Untersuchung» veröffentlicht. Sie setzt sich kritisch mit den exegetischen, dogmengeschichtlichen und dogmatischen Gründen für den Ausschluß der Frau vom Priesteramt auseinander und kommt dabei zu dem Ergebnis, daß sämtliche traditionellen Argumente nicht stichhaltig sind und daher kein ius divinum be- gründen können.
Im Wintersemester 1969/70 wurde Ida Ramings Dissertation von der theologischen Fakultät der Universität Münster angenommen und 1973 unter dem Titel «Der Ausschluß der Frau vom priesterlichen Amt - Gottgewollte Tradition oder Diskriminierung?»veröffentlicht. Die Publikation gestaltete sich äußerst schwierig, da katholische Verlage sie nicht drucken wollten. Schließlich gelang es, sie in dem nicht-konfessionell gebundenen Böhlau-Verlag (Köln-Wien) zu veröffentlichen. Anhand von zahlreichen Quellenbelegen aus der frühen Kirche und dem Mittelalter (vor allem aus dem Corpus iuris Canonici) konnte sie nachweisen, daß der Ausschluß der Frau vom Priesteramt auf der Vorstellung vorn ontischen und ethischen Minderwert der Frau basiert. Bestimmte Bibelstellen - wie etwa Gen 2 und 3 über die Erschaffung der, Frau aus der «Rippe» des Mannes und ihre angebliche Erstsünde - und nicht zuletzt deren Rezeptions- und Wirkungsgeschichte bei den Kirchenvätern und in frühen Kirchenordnungen boten dafür die Grundlage. Im dogmatischen Teil ihrer Dissertation setzte sie sich mit dem traditionellen Verständnis des Priesteramtes auseinander, dessen angeblich notwendige männliche Ausprägung als Hindernis für die Frauenordination deklariert wird. Demgegenüber konnte sie aufzeigen, daß eine an biblischen Aussagen über Gemeinde und Ämter orientierte Konzeption des Presbyterats durchaus für eine aktive Mitarbeit der Frau offen ist.
Offensichtlich wegen dieser eindeutigen Ergebnisse waren sowohl ihre Dissertation in den Jahren nach ihrer Veröffentlichung als auch die Verfasserin selbst wiederholten Angriffen und Repressionen von frauenfeindlichen und restaurativen kirchlichen Kreisen ausgesetzt, die bis heute weiterwirken. Darüber hinaus wurde versucht, die Arbeit durch Totschweigen zu verdrängen. Doch diese Unterdrückungsmethoden scheiterten letztlich, denn inzwischen wurde ihre Doktorarbeit ins Englische übersetzt und in den USA veröffentlichte, was als ein deutliches Zeichen für das zunehmende Interesse an dieser Thematik über Europa hinaus zu bewerten ist.
7. Synoden zur innerkirchlichen Stellung der Frau
Die zunehmende Verbreitung der Informationen über die benachteiligte Lage der Frau in der römisch-katholischen Kirche durch die genannten Publikationen sowie durch andere Medien (Filme, Zeitschriften) blieb nicht ohne Auswirkung auf die amtlichen kirchlichen Gremien, so Ida Raming. Die Amtskirche mußten sich schließlich auch mit der innerkirchlichen Frauenfrage befassen. In der nachkonzilaren Phase fanden sowohl römische Bischofssynoden als auch zahlreiche nationale Synoden in europäischen (und außereuropäischen) Ländern statt, auf denen immer auch die Frauenordination eine Rolle spielte. So traten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des niederländischen Pastoralkonzils bereits 1970 mehrheitlich für die Priesterweihe der Frau ein. Nicht ganz so progressiv wie das niederländische Pastoralkonzil verhielten sich andere europäische Nationalsynoden, die sich auf ein Votum für den Diakonat der Frau beschränkten. So verabschiedete zum Beispiel die Pastoralsynode «1972» in der Schweiz eine Resolution zugunsten des Diakonats für Frauen und befürwortete weiterführende Studien über das Frauenpriestertum. Auf der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland (1971-1975) wurden ähnliche Beschlüsse gefaßt.
Angesichts all dieser Aktivitäten für die Frauenordination auf wissenschaftlichem Gebiet und auf synodaler Ebene formierten sich auf der anderen Seite die auf Konservierung des Status quo ausgerichteten Kräfte in der römisch-katholischen Kirche. Unter dem Pontifikat Pauls Vl. wurde 1977 erstmals ein offizielles Dokument gegen die Zulassung der Frau zum Priesteramt veröffentlicht, und zwar die Erklärung der Kongregation für die Glaubenslehre Inter insigniores. Sie rief weltweit kritische Reaktionen nicht nur von seiten römisch-katholischer Frauenverbände, sondern auch in Theologenkreisen, ja sogar von Mitgliedern vatikanischer Behörden (Bibelkommission und Sekretariat für die Einheit der Christen) hervor, da sie sich bei der Abfassung des Dokuments übergangen fühlten.
Unter dem Pontifikat Johannes Pauls II. folgten weitere, verschärfte Verlautbarungen gegen die Frauenordination: so das Apostolische Schreiben Ordinatio sacerdotalis (1994) über die nur Männern vorbehaltene Priesterweihe; ferner das Responsum ad dubium (1995) von der Kongregation für die Glaubenslehre. Darin erklärt deren Präfekt, Joseph Kardinal Ratzinger, als «Antwort auf die Zweifel bezüglich der im Apostolischen Brief Ordinatio sacerdotalis enthaltenen Lehre», daß die Lehre (über die nur Männern vorbehaltene Priesterweihe) unfehlbaren Charakter habe.
Trotz der immer schärfer werdenden Töne aus dem Vatikan haben in verschiedenen europäischen Ländern auf diözesaner Ebene zahlreiche Pastoralforen bzw. -Gespräche stattgefunden, die sich für den Zugang der Frauen zum Diakonat und für den Fortgang der Diskussion über die Frauenordination (im Sinne von Priesterweihe) ausgesprochen haben."
8. Der Wandel des Frauenbildes in der kath. Kirche jenseits der Amtskirche
Ida Raming fährt fort: Überblicken man rückschauend die fast 40 Jahre seit Beginn des Konzils, so ist evident, daß aus der von wenigen Frauen in Europa gestarteten Initiative, motiviert durch ihr Streben nach voller Anerkennung der Personwürde der Frau und ihrer religiösen Berufung zum geistlichen Amt in der Kirche, inzwischen eine weltweite Bewegung für die Frauenordination geworden ist. Zahlreiche Reformgruppen und Persönlichkeiten sowie kirchliche synodale Prozesse in verschiedenen Ländern tragen die Bewegung voran und halten sie aufrecht -- trotz aller repressiven Maßnahmen und «definitiven» Verlautbarungen gegen die Frauenordination von höchster kirchlicher Stelle.
Eine Rezeption und Akzeptanz der päpstlichen Verlautbarungen gegen die Frauenordination wird daher nicht erfolgen - darauf weisen alle Anzeichen hin. Denn stärker als alle diese - ohne Beteiligung des Kirchenvolkes, ja nicht einmal der Bischöfe - getroffenen zentralistischen frauenfeindlichen Maßnahmen wird sich die in Gal 3,27f. verkündete geistliche Wirklichkeit erweisen: «Ihr alle, die ihr auf Christus getauft seid, habt Christus angezogen. Da gilt nicht mehr Juden und Griechen (Heiden), nicht Sklaven und Freie, nicht männlich und weiblich; denn ihr alle seid <einer> in Christus Jesus.»
Die Schranken zwischen Juden und Heiden sowie zwischen Freien und Sklaven sind im Laufe der Zeit gefallen. Darüber hinaus gehört die Anerkennung von Menschenrechten - unabhängig vom Geschlecht - zu den Grundprinzipien demokratischer Staaten, damit aber auch das Recht der Frauen auf freie Wahl des Berufes sowie des Lebensstandes. Im Gegensatz dazu konservieren die verantwortlichen Amtsträger der römisch-katholischen Kirche gegen die «Zeichen der Zeit» und zum Schaden der Kirche mit aller Macht die tradierten hierarchisch-patriarchalischen Strukturen, so daß Frauen hier noch immer die Übergangenen, Vergessenen und Rechtlosen sind. Dieser Zustand bedeutet eine große Schande und einen immensen Verlust an Glaubwürdigkeit für diese kirchliche Gemeinschaft. Mit ihrer von der Sünde des Sexismus belasteten Struktur kann die römisch-katholische Kirche keineswegs den Anspruch erheben, die einzige und wahre Kirche Christi zu sein .
9. Das Frauenbild im Bistum Fulda
Anläßlich der Priesterinnenweihe in der altkatholischen Kirche äußerte sich Weihbischof Schick in einem Interview zur Stellung der Frau in der römisch katholischen Kirche. Im Einzelnen führt er dazu aus:
"Die Kirche hat von Anfang an bis heute in Lehre und Praxis unverbrüchlich daran festgehalten, die Bischofsweihe, die Priesterweihe und den mit diesen beiden Weihestufen verbundenen Diakonat nur Männern zu spenden. Sie folgt damit Christus, der keine Frauen in den Zwölferkreis berief, und den Aposteln, die nur Männern die Hände zur Weihe auflegten. Papst Johannes Paul II. hat 1994 durch das Apostolische Schreiben "Ordinatio sacerdotalis" diese Tradition bestätigt und festgestellt, daß die Kirche nicht das Recht hat, sie zu ändern. Daraus ist der Schluß zu ziehen, daß die Weihe von Frauen weder erlaubt noch gültig sein kann. Die von Bischof Vobbe "geweihten" Frauen sind also keine "Priesterinnen". Apostolische Sukzession" bedeutet unter anderem (nur), daß ein Bischof die Vollmacht hat, gültig die heiligen Weihen zu spenden. Für die Gültigkeit der Weihe ist darüber hinaus die "Disposition" des Weihekandidaten entscheidend. Das heißt, trotz "Apostolischer Sukzession" des Weihespenders kann eine Weihe ungültig sein, wenn der Weihekandidat nicht die geforderten Voraussetzungen hat. Da, wie oben gesagt, nur ein Mann die entsprechenden Voraussetzungen hat, kann eine Frau nicht gültig die heiligen Weihen empfangen. .....
Die Weihe der beiden Frauen belastet das Verhältnis zur Ökumene. Selbst innerhalb der altkatholischen Kirche ist die Ordination von Frauen umstritten, wie Bischof Vobbe zugestanden hat. Die deutschen Altkatholiken kündigen durch diesen Akt den Dialog mit der katholischen und den orthodoxen Kirchen über das Amt und das Amtsverständnis auf. Sie opfern die alte katholische Tradition eigenmächtigen Neuerungen. Das haben sie übrigens auch schon bei der Aufnahme der Abendmahlsgemeinschaft mit den kirchlichen Gemeinschaften des Protestantismus getan. Auch damals wurden die dogmatischen Implikationen und ökumenischen Konsequenzen nicht bedachtet.
Auf der anderen Seite muß man realistischerweise aber auch sehen, daß die altkatholische Kirche eine schrumpfende Konfession ist, die in Deutschland noch etwa 20 000 .Mitglieder hat. Für die Ökumene insgesamt ist dieses Ereignis deshalb nicht allzu bedeutend."
Auf die Frage, ob durch die Frauenordination bei den Altkatholiken die Diskussion auch innerhalb der römisch katholischen Kirche erneut auftrieb bekomme, antwortete Weihbischof Schick wie folgt:
"Unter den Katholiken, die dem kirchlichen Lehramt treu und vollständig anhängen, nicht! "Ordinatio sacerdotalis" hat deutlich gesprochen, daß es zum Glaubensgut der Kirche gehört nur Männern die Weihen zu spenden. Warum sollte durch diesen unüberlegten Akt der deutschen Altkatholiken die Diskussion über ein Frauenordination in der katholischen Kirche beginnen? Wir sollten darüber über sprechen, welche Aufgaben und Dienste Christus der Herr, heute von den Frauen ausgeführt haben will in Kirche und Gesellschaft. Das ist eine zukunftsträchtige Diskussion."
Die Äußerungen von Weihbischof Schick lassen den Schluß zu, daß zumindest einzelne Amtsträger im Bistum Fulda nach wie vor die von Ida Raming beklagten frauenfeindlichen Auffassungen und Positionen vertreten.
10. Abschließende Bemerkungen
In seiner Botschaft zum Weltfriedenstag 1999 mit dem Titel: In der Achtung der Menschenrechte liegt das Geheimnis des wahren Friedens, betont Papst Johannes Paul II die Unteilbarkeit der Menschenrechte. Zu den Menschenrechten zählen auch die Gleichberechtigung von Mann und Frau, sowie das Verbot beruflicher Einschränkungen aufgrund des Geschlechts. Betrachtet man die innerkirchliche Praxis so drängt sich der Verdacht auf, daß die Menschenrechte überall, bloß nicht in der römisch katholischen Kirche Gültigkeit haben sollen. Das St. Florian - Prinzip läßt grüßen. Bezeichnender Weise hat der Vatikanstaat bis heute nicht die Menschenrechtsdeklaration ratifiziert. Wahren Frieden in der katholischen Kirche wird es erst geben, wenn die Menschenrechte nicht nur in Botschaften verkündet, sondern auch im kirchlichen Alltag gelebt werden. Die derzeit gängige Praxis von Seiten der Amtskirche läßt die römisch katholische Kirche in Sachen Menschenrechte als unglaubwürdig erscheinen.
Nach:
Ida Raming, Frauen gegen Diskriminierung und Entrechtung, in: Orientierung, Zürich Nr. 7,15.4.01, S. 75 und. Nr. 8, 30.4.01, S. 86
Interview mit Weihbischof Schick zum Thema: Eine Frau kann nicht gültig die Weibe empfangen, in: Bonifatiusbote, Der Sonntag, Glaube und Leben, Kirchenzeitungen für die Bistümer Fulda, Limburg, Mainz, 1966, Ausgabe Nr. 22 vom 2. 6.96
Bearbeitung: H-A Link