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Veröffentlicht am 09­.01.2020

8.1.2020 - an DONAUKURIER-Leserbriefredaktion

Eichstätter Finanzskandal: Klarer Sachverhalt und schleppende Aufklärung

Leserbrief zu „Ein Ende der Ermittlungen ist noch nicht in Sicht – DK 7.1.2020 und
                      „Ex-Finanzchef auch Beschuldigter“ - DK 8.1.2020

Im Mai 2016 wurde vom Bistum Eichstätt aufgedeckt, dass durch Immobilienspekulationen 31 ungesicherte Darlehen mit Unterschriften des damaligen Finanzdirektors und seines Stellvertreters ausgegeben worden sind. Dadurch ist der Kirche sowohl ein riesiger materieller als auch immaterieller Schaden entstanden. Das Bistum informierte erst Anfang 2018 die Öffentlichkeit über den Finanzskandal. In der Eröffnungsbilanz 2017 wurden über 50 Millionen Dollar als uneinbringliche Forderungen abgeschrieben. Die Entlassung des stellvertretenden Finanzdirektors erfolgte im September 2016. Der Finanzdirektor, ein hoher Kleriker, schied ohne Angabe von Gründen Ende 2016 aus. Öffentlich war seine Qualifikation als Finanzdirektor bei seiner Ernennung im September 2009 angezweifelt worden, ohne dass dies Bischof Hanke beeindruckte.

Als Konsequenz aus dem Limburger Finanzskandal um Bischof  Tebartz-van Elst erließ Papst Franziskus  im September 2016 ein Motu Propio, das u.a. bei  besonderer objektiv schwerwiegender Verletzung der Sorgfaltspflicht im Umgang mit Vermögen des Bistums angewendet werden muss. Eine Gruppe von 18 Gläubigen hat sich unmittelbar nach Bekanntwerden des Finanzskandals im März 2018 in einem sechsseitigen Schreiben an Benjamino Kardinal Stella, den Präfekten der Kleruskongregation in Rom gewandt und Anzeige erstattet. Dieser lehnte kurz danach ab, „eine unabhängige Untersuchung durch dazu beauftragte Personen durchzuführen. Der Fall wird vor Gericht in München geprüft. Die Ergebnisse der prozessualen Nachforschung und der gerichtlichen Entscheidung werden eingehend studiert werden.“ hieß es in einer ersten Antwort.

Die Gruppe der 18 Gläubigen, die Bischof Hanke in Rom angezeigt haben, befürchtet, dass sich trotz klarer Faktenlage (Der Bischof  hat seine Sorgfaltspflicht bei der personellen Auswahl und beim Umgang mit kirchlichem Vermögen schwerwiegend verletzt!) die Ermittlungen so lange hinziehen sollen, bis „Gras drüber wächst“. Es bestehen in der Gruppe Zweifel am Aufklärungsbedürfnis der weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft und des Vatikans. In ähnlichen Fällen in anderen Ländern wurden Bischöfe längst zur Rechenschaft gezogen.

Walter Hürter

Zuletzt geändert am 09­.01.2020