Tag der Menschenrechte

„Die Menschenrechte müssen auch innerhalb der römisch-katholischen Kirche gelten!“

Pressemitteilung München, 7. Dezember 2012

KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche zum „Tag der Menschenrechte“ 10. Dezember 2012

Zum „Tag der Menschenrechte“ 2012 mahnt die KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche die konsequente Einhaltung der Menschenrechte innerhalb der römisch-katholischen Kirche an. Zwar setzen sich der Vatikan und vor allem viele Katholikinnen und Katholiken weltweit für die Umsetzung Menschenrechte in vielen Ländern der Erde ein. Doch einige Vorschriften und die Praxis innerhalb der eigenen Kirche – Pflichtzölibat für Priester, Verweigerung der Frauenordination und Diskriminierung homosexueller Menschen ebenso wie nicht faire Gerichtsverfahren – sind menschenrechtswidrig.

Mit der Gewährung oder Vorenthaltung der Menschenrechte steht oder fällt heute die Glaubwürdigkeit der Kirche in der Welt, erklärt die katholische Reformbewegung. Dabei seien die Menschenrechte säkularer Ausdruck des christlichen Menschenbildes. Die Würde des Menschen ist unantastbar und muss auch in jeder Religionsgemeinschaft umgesetzt werden. Jede Kirche und Glaubensgemeinschaft muss sich fragen lassen, wo sie gegen Solidarität und die Würde des Menschen verstößt.

Die Diskussion über die Kirchenreform muss heute vorrangig eine Diskussion um „Menschenrechte in der Kirche“ sein, weil mit der Gewährung oder Vorenthaltung dieser Menschenrechte die Kirchenreform und damit die Glaubwürdigkeit der Kirche in der Welt steht und fällt. Dies hatte Prof. Dr. Heribert Franz Köck, em. Universitätsprofessor für Staats- und Europarecht, Universität Linz, Österreich, auf der Wir sind Kirche-Bundesversammlung im März 2011 in Fulda gefordert. Es müsse beispielsweise gezeigt werden, dass der Pflichtzölibat gegen das Menschenrecht auf freie Wahl des Familienstandes und gegen das Menschenrecht auf freie Berufswahl verstößt, und dass die Zölibatsverpflichtung darum selbst dann sofort abgeschafft werden müsste, wenn wir einen Überfluss an Priesterberufungen hätten. Gleiches gilt mutatis mutandis für die Zulassung von Frauen zum Priestertum, weil mit der Diskriminierung der Frau ganz grundsätzlich Schluss gemacht werden muss.

Noch im 19. Jahrhundert hat die Amtskirche grundlegende Menschenrechte wie Glaubens- und Gewissensfreiheit, Meinungsfreiheit oder politische Mitbestimmung als irrig und unsinnig abgetan. Dies wird von ihr heute teils verschwiegen, teils als zeitbedingt beschönigt und ist beim Kirchenvolk praktisch unbekannt. Es ist mehr als bedauerlich, dass die Amtskirche bisher nicht bereit ist, auch nur in einen Dialog über „Menschenrechte in der Kirche“ einzutreten.

Es bleibt daher ein Skandal, dass der Vatikan einer der wenigen Staaten ist, die die UN-Menschenrechtserklärung immer noch nicht unterschreiben können, weil die eigenen dogmatischen Vorraussetzungen dem widersprechen. Obwohl sich Päpste und TheologInnen in den letzten Jahrhunderten zu Recht immer wieder für die Einhaltung der Menschenrechte „in der Welt“ eingesetzt haben, ist die römisch-katholische Kirchenleitung immer noch nicht bereit, ihre Gültigkeit auch innerhalb der Kirche anzuerkennen und Geltung zu verschaffen.

Wir sind Kirche-Infostand in Ingolstadt zum Tag der Menschenrechte
im Foyer des Stadttheaters Ingolstadt am 9. Dezember 2012 von 10:30 bis 13:30 Uhr
Kontakt: Walter Hürter, Tel: 0841-33704, E-Mail: awhuerter@t-online.de

Pressekontakte:
Sigrid Grabmeier, Tel: 0170 8626 290, E-Mail: grabmeier@wir-sind-kirche.de
Magnus Lux, Tel: 0176-41266392, E-Mail: Famlux@t-online.de
Christian Weisner, Tel: 0172-518 40 82, E-Mail: presse@wir-sind-kirche.de

Weitere Informationen der KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche:
  • „Fuldaer Aufruf“ von Wir sind Kirche zu den Menschenrechten in der Kirche
    PDF
  • „Menschenrechte und Mitbestimmung in der Kirche“
    Prof. DDr. Heribert Franz Köck und Prof. DDr. Gotthold Hasenhüttl auf der Bundesversammlung 26. März 2011 in Fulda
    PDF
  • „Kirche und Staat - Die Freiheit der Kirche, die Religionsfreiheit des Einzelnen und die Werteordnung der Europäischen Union. Wer schützt wen vor wem?“
    Prof. DDr. Heribert Franz Köck am 5. Mai 2012 beim Studientag des Europäischen Netzwerks Kirche im Aufbruch
    PDF

Zuletzt geändert am 06­.12.2012